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Befreiung von der Weiterleitung des Berufssteuervorabzugs für Forschung & Entwicklung

Für belgische Unternehmen mit qualifizierender Grundlagenforschung, industrieller Forschung oder experimenteller Entwicklung. Voraussetzungen umfassen Projektnachweise, rechtzeitige BELSPO-Meldung, Qualifikation der Forschenden, tatsächlich geleistete F&E-Zeit und Abrechnungsunterlagen.

Nur eine Rechenhypothese. Ohne genaue Prüfung von BELSPO, Prämien, Einsatzzeiten, Steuerbetrag und geltenden Regeln kann der tatsächliche Betrag null sein.

FOD Financiën / SPF Finances ↗

FORSCHUNG & ENTWICKLUNG · ART. 275³ EStGB 92

Welche Tätigkeiten gelten als Forschung und Entwicklung?

Drei gesetzlich definierte Kategorien. Eine innovative Tätigkeit oder eine F&E-Stellenbezeichnung allein begründet noch keinen Anspruch.

01 / 03

Grundlagenforschung

Gewinnung neuer Erkenntnisse über grundlegende Phänomene ohne unmittelbar angestrebte praktische Anwendung.

Was bedeutet dies für Ihr Projekt?

Welche neue wissenschaftliche Erkenntnis wird angestrebt?

02 / 03

Industrielle Forschung

Planmäßige oder kritische Forschung für neue Erkenntnisse zu neuen oder wesentlich verbesserten Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen.

Was bedeutet dies für Ihr Projekt?

Welcher technische Fortschritt wird angestrebt?

03 / 03

Experimentelle Entwicklung

Vorhandenes Wissen kombinieren und anwenden, um neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwerfen.

Was bedeutet dies für Ihr Projekt?

Welche Entwürfe oder Versuche überprüfen die Entwicklung?

Welche Nachweise sind erforderlich?

Projektinhalt und Ziel · rechtzeitige BELSPO-Meldung · qualifizierte Beschäftigte · tatsächliche F&E-Zeit · Lohnabrechnung und Berufssteuervorabzug.

Routinemäßige Änderungen sind nicht automatisch begünstigt. Seit dem 1. August 2023 muss eine neue BELSPO-Meldung vor Projektbeginn erfolgen. Die Meldung ist keine steuerliche Genehmigung.

Amtliche Definitionen und Meldeanforderungen: BELSPO · FOD Financiën